Hallenordnung

Reithalle Ghei · Mettmenstetten

Hallenordnung

Die folgenden Regeln gelten für alle Benutzerinnen und Benutzer der Reithalle Ghei. Bitte sorgfältig lesen und einhalten.

  1. 1Die Halle darf nur von berechtigten Personen benutzt werden (Pensionäre Stall Ghei, Inhaber eines Hallenabos, Kursteilnehmer).
  2. 2Vor dem Verlassen der Halle bitte Hufe auskratzen, Bollen beseitigen (auch auf dem Vorplatz), Vorraum wischen, Licht löschen und Türe schliessen.
  3. 3Das Longieren ist nur Pensionären des Stall Ghei erlaubt. Ausnahme: Anlongieren junger Pferde.
  4. 4Beim Verwenden von Hindernissen sind diese nach der Benützung wieder korrekt zu versorgen. Bitte das Material sorgfältig behandeln.
  5. 5Zum Stangentraben bitte nur die alten Stangen verwenden.
  6. 6Bei Beschädigungen von Hallenwand oder Hindernismaterial bitte Meldung an Giselle Mahler, 079 693 95 78.
  7. 7Es wird keine Haftung für allfällige Unfälle, Krankheiten, Sachschäden oder Diebstähle, welche Reiter, Pferde oder Besitzer treffen, übernommen. Es besteht auch gegenüber Dritten keine Haftung für Unfälle, Sachschäden oder Diebstähle. Jede Benutzerin und jeder Benutzer der Anlage hat sich selbst gegen solche Ereignisse zu schützen bzw. zu versichern.
  8. 8In der Reithalle gilt striktes Rauchverbot.
  9. 9Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, Reiterinnen und Reiter, die sich nicht an die Anweisungen halten, von der Mitbenutzung der Halle auszuschliessen.
  10. 10Wir wünschen allen viel Freude beim Reiten und bitten, die Benützung von Mobiltelefonen auf ein Minimum (Notfälle) zu beschränken.

Kontakt

Fragen oder Reservationen

Für Fragen oder Reservationen steht Giselle Mahler zur Verfügung.

079 693 95 78 gisella.mahler@mac.com

Mettmenstetten, 01.09.2025